Streifenfreie Fensterreinigung für Privat- und Gewerbekunden – individuell abgestimmt auf Ihren Bedarf.
Wir reinigen Fenster, Balkon- und Terrassentüren innen und außen – streifenfrei und schonend für Rahmen und Dichtungen.
Saubere Fenster und Schaufenster hinterlassen bei Kunden und Mitarbeitern den ersten guten Eindruck. Wir übernehmen die Reinigung regelmäßig und zuverlässig.
Auf Wunsch reinigen wir auch Fensterrahmen, Fensterbänke und Rollladenkästen mit – für ein einheitlich gepflegtes Ergebnis.
Verschmutzte Solar- und Photovoltaik-Module verlieren spürbar an Leistung. Wir reinigen sie schonend und ohne Beschädigungsrisiko.
Da jeder Auftrag anders ist, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Der Preis richtet sich nach Fensteranzahl, Größe, Erreichbarkeit und Verschmutzungsgrad. Nach einer kurzen, kostenlosen und unverbindlichen Einschätzung erhalten Sie von uns einen klaren Festpreis – ohne versteckte Kosten.
💡 Gut zu wissen: Als Privathaushalt können Sie 20 % der Arbeitskosten für unsere Fensterreinigung direkt von Ihrer Steuerschuld absetzen (haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG) – Sie zahlen einfach per Überweisung und erhalten von uns eine ordentliche Rechnung.
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Für die meisten Haushalte empfehlen wir eine Reinigung zwei Mal im Jahr. Bei starker Lage (z. B. an viel befahrenen Straßen) oder bei Gewerbeflächen mit Schaufenstern kann ein kürzerer Rhythmus sinnvoll sein – das besprechen wir gerne individuell mit Ihnen.
Für die Reinigung von außen zugänglichen Fenstern ist Ihre Anwesenheit meist nicht nötig. Für Innenreinigung oder wenn der Zugang zum Grundstück nötig ist, vereinbaren wir einen Termin, der für Sie passt.
Das hängt von Fensteranzahl, Größe, Erreichbarkeit und Verschmutzungsgrad ab. Nach einer kurzen, kostenlosen Einschätzung erhalten Sie einen klaren Festpreis – ganz ohne versteckte Kosten oder Folgeverträge.
Ja, wir arbeiten haftpflichtversichert. Sollte trotz sorgfältiger Arbeit einmal etwas passieren, sind Sie dadurch abgesichert.
Leichter Regen ist meist kein Problem, da wir mit Reinwasser arbeiten. Bei Frost oder Sturm verschieben wir den Termin kurzfristig auf einen passenden Tag – ohne Aufpreis.
Ja – als Privathaushalt können Sie 20 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) direkt von Ihrer Steuerschuld absetzen, bis zu 4.000 € im Jahr. Voraussetzung: Sie zahlen per Überweisung (nicht bar) und erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten – das stellen wir automatisch sicher.